Leistungen
Sozialrecht
Ich berate Sie bei Ihrem Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand, insbesondere in die Rente, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr erwerbsfähig sind.
Auch in Bezug auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder wenn Sie eine Schwerbehinderung beantragt haben und Ihr Anspruch abgelehnt wurde, bin ich für Sie da.
Ein immer wichtiger werdendes Thema ist die Absicherung beim Eintritt in die Pflegebedürftigkeit. Hier geht es um Beratung in Bezug auf Pflegeleistungen sowie zu sozialen Hilfen und Sozialhilfe. Welche Ansprüche haben Sie? Wie müssen Sie Ihr Vermögen in die Pflege einbringen? Wie steht es um eine mögliche Erbenhaftung?
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts unterstütze ich Sie in Ihrer Nachlassplanung aber auch bei Auseinandersetzung eines Nachlasses, unabhängig davon ob Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind oder aber Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Schwerpunkte im Rahmen der Nachlassplanung sind die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge sowie deren Abänderung, aber auch Vermögensübertragungen durch Schenkungen zu Lebzeiten. Zu berücksichtigen sind hierbei auch steuerliche Aspekte und alternative Gestaltungs-möglichkeiten.
Wichtig sind die Schnittstellen zwischen erbrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen. Hierbei geht es insbesondere um Fragen zum Elternunterhalt aber auch um den Schutz des Nachlasses vor einem Zugriff durch den Sozialstaat.
Was noch?
Gern gestalte ich mit Ihnen Betreuungs- und Vorsorgevollmachten.
Eine umfassende Regelung Ihrer erforderlichen Vollmachten ermöglicht es Ihnen sich für Situationen abzusichern, in denen Sie selbst nicht mehr handeln können.